➊ Erstkontakt Überblick über den Ablauf des Programm. |
➋ Exploration, Anamnese Klienten Edukation - Erklärung von Aggressionen. |
➌ Lebenszielanalyse und Lebenszielplanung Lebensziele herausarbeiten, überprüfen und ggf. neu formulieren bzw. neu aufbauen oder reduzieren. |
➍ Besseres Verständnis und Kompetenz für die Gefühlsdimension Das kognitive Modell zur Emotionsentstehung und -steuerung vermitteln. |
➎ Dysfunktionale Konzepte und Denkstile Emotionen und Körperwahrnehmungen identifizieren Die Allgemeine Identifizierung dysfunktionaler Konzepte und Denkstile wird anhand von Beispiele des Klienten eingeübt, bevor mit dieser Methode auf das Delikt, bzw. die deliktrelevanten Dysfunktionen eingegangen wird. |
➏ Deliktbearbeitung Straftat begünstigende Faktoren identifizieren (Gewaltbereitschaft, Alkohol, Drogen, Gamesucht, Beziehungsprobleme, ungünstiger Lebensstil, ungünstiges soziales Umfeld). |
➐ Analyse der Hintergründe und Auslöser für Gewalt (Risikoanalyse) Situationen die zu Gewalt führen können erkennen; neue Strategien und soziale Kompetenzen erlernen. |
➑ Rückfallprävention Die neuen Konzepte trainieren und verinnerlichen. |
➒ Abschluss Testung der Klienten: zur Selbstwahrnehmung der persönlichen Verhaltensänderung sowie Rückmeldung der Coaches mit objektiver Einschätzung der Verhaltensänderung. Besprechung weiterhin vorhandenen Risikofaktoren und der Möglichkeiten einer kontinuierlichen Risikosenkung. |
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Zeitlicher Rahmen
Der zeitliche Rahmen des Training ist so gestaltet, dass durch Beziehungsaufbau ein konstruktives Arbeitsbündnis zwischen Teilnehmenden und Trainern geschlossen werden kann. Zudem wird eine angemessene, individuelle Betreuungsintensität gewährleistet. Die Dauer der Trainingseinheiten liegt bei mindestens 12 und maximal 24 Monaten. Eine Sitzung dauert 2,5 Stunden, Vor- und Nacharbeiten inbegriffen und die Treffen finden wöchentlich statt. Die Teilnahme ist nach Anmeldung und Aufnahme verpflichtend.
Berichtswesen
Werden Jugendliche an uns von einer zuweisenden Stelle wie einem Jugendgericht zugeteilt, wird diese von uns über die Aufnahme informiert. Jede Trainingseinheit wird protokolliert. Wir informieren das Jugendgericht über Fehlzeiten und etwaige Ausschlüsse von der Therapie. Ebenso werden Auffälligkeiten der Teilnehmenden, die weitere therapeutische Massnahmen oder Hilfsangebote erforderlich machen, kommuniziert. Alle 6 Monate oder bei einem Abbruch der Massnahme wird ein Kurzbericht an die zuweisende Behörde geschickt. Nach Abschluss wird ein entsprechender Bericht an die zuweisende Stelle gesendet.
Kosten
Die Kosten für das Training werden monatlich nach effektivem Aufwand abgerechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschliesslich an die beauftragende Stelle. Die Kosten werden im Rahmen der Anfrage besprochen.